1. Geltung, Anbieter und Rangfolge
Diese AGB gelten für die Nutzung von x25pronto.ch, Kundenkonten, Richtpreise, Buchungen, bestätigte Transportaufträge, elektronische Kommunikation, das Fahrerportal, Kurierpartnerschaften und das Empfehlungsprogramm. Vertragspartner ist, soweit im konkreten Angebot oder in einer individuellen Vereinbarung nichts anderes ausdrücklich ausgewiesen wird, Management Consulting Mayr, Waldaustrasse 2, 9500 Wil SG, Schweiz. Die Bezeichnungen x25pronto, x25pronto Schweiz und x25pronto.ch bezeichnen das von Management Consulting Mayr betriebene Angebot und keine eigenständige juristische Person.
Für einen konkreten Auftrag gehen individuell bestätigte Auftragsdaten und individuell vereinbarte Konditionen diesen allgemeinen Bestimmungen vor. Für Kurierpartner gehen im Fahrerportal oder in der Datenbank individuell hinterlegte und für die konkrete Zuweisung ausgewiesene Partnerkonditionen den Standardwerten vor. Zwingendes Schweizer Recht, insbesondere die anwendbaren gesetzlichen Regeln über den Frachtvertrag, bleibt in jedem Fall vorbehalten.
2. Website, Richtpreis, Verfügbarkeit und Vertragsabschluss
Websiteinhalte, Verfügbarkeitsanzeigen, Richtpreise, automatisch berechnete Routen, Fahrzeiten, Wunschlieferzeiten, Karten, Adressvorschläge, Portalstatus und sonstige technische Anzeigen stellen grundsätzlich noch keine Annahme eines Transportauftrags und keine Garantie einer Leistung dar. Route, Fahrzeugklasse, Sendungsdaten, Kapazität und Zeitfenster können vor der Durchführung geprüft werden. Ein Transportauftrag wird erst durch ausdrückliche oder im vorgesehenen System eindeutig dokumentierte Bestätigung von x25pronto verbindlich.
Bei Kartenzahlungen und weiteren unterstützten Zahlungsarten verarbeitet Stripe die Zahlungsdaten. Die Erfassung oder Autorisierung eines Zahlungsmittels, ein erfolgreicher technischer Checkout oder eine Zahlungsreservierung allein bedeutet noch nicht, dass der Transportauftrag bereits angenommen wurde. Massgebend ist die Kombination aus dem im System dokumentierten Zahlungsstatus und der verbindlichen Auftragsbestätigung. Offensichtliche Preis-, Berechnungs-, Eingabe- oder Übermittlungsfehler können vor verbindlicher Bestätigung korrigiert werden.
3. Leistungen und freigegebene Fahrzeugklassen
x25pronto vermittelt, organisiert und führt Direkt-, Express- und Overnight-Kurierfahrten in der Schweiz durch. Je nach freigegebener Fahrzeug- und Gewichtsklasse kommen Auto, Transporter oder Transporter XL zum Einsatz. Buchbar sind insbesondere Dokumente, Kleinsendungen, Warenmuster, Ersatz- und Serviceteile sowie weitere ausdrücklich freigegebene Transporte bis 1'000 kg. Massgebend sind stets die für die konkrete Buchung freigegebene Fahrzeugklasse, Nutzlast, Abmessungen, sichere Beladbarkeit und die bestätigten Auftragsdaten.
Informationen, Beispiele oder allgemeine Leistungsbeschreibungen auf einzelnen Webseiten erweitern eine konkrete Buchungsfreigabe nicht automatisch. x25pronto kann eine Anfrage ablehnen oder zusätzliche Abklärungen verlangen, wenn Gewicht, Abmessungen, Inhalt, Wert, Verpackung, Versicherung, rechtliche Zulässigkeit oder sichere Durchführung nicht ausreichend geklärt sind.
4. Direkt-, Express- und Overnight-Fahrten; Zeitangaben
Für Direkt- und Expressfahrten werden Abhol- und Wunschlieferzeiten anhand der verfügbaren Angaben, realer Strassenfahrzeit, Routingreserve, Übergabezeiten und der jeweiligen betrieblichen Möglichkeiten geplant. Overnight bezeichnet eine geplante Zustellung am folgenden Kalendertag innerhalb der freigegebenen Zeitfenster. Zeitangaben und Wunschzeiten sind Planungsziele und keine verschuldensunabhängigen Garantien. Verkehr, Wetter, Sperrungen, behördliche Massnahmen, Unfälle, Pannen, Wartezeiten, fehlende Erreichbarkeit oder andere nicht beherrschbare Umstände können zu Abweichungen führen.
5. Zulässige, ausgeschlossene und besonders zu deklarierende Sendungen
Die Kundschaft muss Inhalt, Gewicht, Masse, Wert und besondere Eigenschaften vollständig und richtig angeben und für eine transportsichere Verpackung sorgen. Nicht angenommen werden insbesondere illegale Güter, Waffen, Bargeld, lebende Tiere, unzureichend verpackte Güter sowie Gefahrgut oder temperaturkritische, regulierte oder anderweitig besondere Güter ohne vorgängige ausdrückliche Freigabe. Medizinische, diagnostische, pharmazeutische oder sonstige Spezialsendungen werden nur angenommen, wenn die konkreten Transport-, Verpackungs-, Sicherheits-, Versicherungs- und Übergabeanforderungen vor Auftragserteilung geklärt und freigegeben sind.
Besonders hohe Warenwerte, aussergewöhnliche Risiken, besondere Lagerungs- oder Übergabeanforderungen sowie Eigenschaften, die für die Risikobeurteilung oder den Versicherungsschutz erheblich sein können, sind vor der Buchung ausdrücklich mitzuteilen. Eine allgemeine Buchungsmöglichkeit oder ein automatisch berechneter Preis stellt keine stillschweigende Annahme eines nicht deklarierten Sonderrisikos dar.
6. Mitwirkung, Kontodaten und Verantwortung der Kundschaft
Abhol- und Zieladresse, Kontaktpersonen, Zugänglichkeit, Zeitfenster, Sendungsdaten, Rechnungsdaten und Übergabehinweise müssen vollständig, aktuell und richtig sein. Nachteile und Zusatzaufwand aus fehlenden oder falschen Angaben, nicht zugänglichen Übergabeorten, nicht erreichbaren Kontaktpersonen, Wartezeiten, Leerfahrten oder nachträglichen Änderungen können, soweit gesetzlich zulässig und nachvollziehbar, zusätzlich verrechnet werden.
Kontoinhaber sind für die vertrauliche Behandlung ihrer Zugangsdaten und für Handlungen über ihr Konto verantwortlich, soweit ihnen diese zurechenbar sind. Zugangsdaten dürfen nicht an unberechtigte Dritte weitergegeben werden. Verdächtige oder unbefugte Nutzung ist x25pronto unverzüglich zu melden. Firmen-, Kontakt-, UID-/MWST-, Rechnungs-, Fahrzeug- und sonstige für die Vertragsabwicklung relevante Angaben sind aktuell zu halten.
7. Preise, Rabatte, MWST, Zahlung und elektronische Belege
Massgebend ist der vor Abschluss beziehungsweise bei der konkreten Zuweisung ausgewiesene Preis in CHF einschliesslich ausgewiesener Zuschläge, Rabatte und MWST. Aktions-, Neukunden- oder sonstige Rabatte gelten nur nach den jeweils angezeigten Bedingungen und begründen keinen Anspruch auf zukünftige Rabatte. Netto, MWST und Brutto werden in Belegen getrennt ausgewiesen.
Sobald die Zahlung endgültig erfasst und die Buchung verbindlich bestätigt ist, ist der vereinbarte Transportpreis geschuldet. Rechnungen, Gutschriften und weitere Belege können elektronisch im Konto, Fahrerportal oder per E-Mail bereitgestellt werden. Bei einem ausschliesslich von der Kundschaft veranlassten Rücktritt besteht, soweit zwingendes Recht nichts anderes verlangt, kein Anspruch auf Auszahlung oder Rückerstattung des bereits fakturierten Transportpreises; es gilt die Anrechnungsregel gemäss Ziffer 15.
8. Ausführung durch selbstständige Kurierpartner
x25pronto kann freigegebene Aufträge selbst ausführen oder geeigneten, geprüften selbstständigen Kurierpartnern zur Durchführung anbieten beziehungsweise zuweisen. Soweit Management Consulting Mayr / x25pronto gegenüber der Kundschaft Vertragspartner des bestätigten Transportauftrags ist, ändert der Einsatz eines Kurierpartners nichts an zwingenden gesetzlichen Ansprüchen der Kundschaft. Gesetzliche und vertragliche Rückgriffsansprüche von Management Consulting Mayr / x25pronto gegen den tatsächlich ausführenden Kurierpartner bleiben vorbehalten.
Kurierpartner bleiben rechtlich und wirtschaftlich selbstständig. Die Registrierung, Freischaltung des Fahrerportals, Entgegennahme einzelner Auftragsangebote oder wiederholte Zusammenarbeit begründen für sich allein kein Arbeitsverhältnis, keine Gesellschaft, kein Franchise und keine allgemeine Vertretungsmacht für Management Consulting Mayr / x25pronto. Der Kurierpartner darf gegenüber Kunden keine Zusagen, Preisänderungen, Haftungsanerkenntnisse oder sonstigen Verpflichtungen im Namen von Management Consulting Mayr / x25pronto eingehen, sofern er hierzu nicht ausdrücklich bevollmächtigt wurde.
9. Bewerbung, Prüfung, Fahrerportal und Auftragsberechtigung
Eine Bewerbung, Registrierung oder Vorabprüfung als Kurierpartner begründet keinen Anspruch auf Annahme, Freischaltung oder Fortsetzung der Zusammenarbeit. x25pronto kann insbesondere Unternehmens-, Kontakt-, UID-/MWST-, Rechnungs-, Fahrzeug-, Versicherungs- und sonstige für die Zusammenarbeit erforderliche Angaben und Nachweise prüfen und bei fehlenden, widersprüchlichen, veralteten oder nicht ausreichenden Angaben weitere Unterlagen verlangen oder eine Freischaltung ablehnen beziehungsweise aussetzen.
Die Freischaltung des Fahrerportals ermöglicht die technische Nutzung der jeweils freigegebenen Funktionen und die mögliche Berücksichtigung für geeignete Aufträge. Sie garantiert weder eine Mindestzahl von Aufträgen noch ein Mindestvolumen, bestimmte Strecken, eine bestimmte Auslastung oder einen bestimmten Umsatz. Auch bei vorhandener Verfügbarkeit besteht kein Anspruch auf Zuweisung eines konkreten Auftrags.
10. Auftragsangebote, Annahme, Zuweisung und Pflichten des Kurierpartners
Auftragsangebote, Einladungen oder Benachrichtigungen an Kurierpartner per Fahrerportal, E-Mail, Push oder anderen unterstützten Kanälen sind zunächst Aufforderungen zur Prüfung und Annahme und noch keine garantierte Zuweisung. Massgebend für eine verbindliche Zuweisung ist der im x25pronto-System dokumentierte Auftragsstatus. Bei mehreren geeigneten Interessenten kann ein Auftrag anderweitig vergeben sein, bevor eine spätere Annahmeerklärung technisch verarbeitet wird.
Mit der verbindlichen Annahme beziehungsweise Zuweisung verpflichtet sich der Kurierpartner, den Auftrag mit der erforderlichen kaufmännischen und transportbezogenen Sorgfalt, rechtmässig und entsprechend den bestätigten Auftragsdaten auszuführen. Der Kurierpartner ist insbesondere selbst verantwortlich für ein geeignetes, betriebssicheres und rechtmässig verwendbares Fahrzeug, erforderliche Führer- und Fahrzeugberechtigungen, seine steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Pflichten, die Einhaltung anwendbarer Verkehrs- und Betriebsvorschriften sowie ausreichenden eigenen Versicherungsschutz. Navigations- oder Routenvorschläge sind Hilfsmittel; die Verantwortung für eine sichere und rechtmässige Fahrweise und Streckenwahl verbleibt beim Fahrer.
Kann ein angenommener Auftrag nicht oder nicht vertragsgemäss ausgeführt werden, sind Störungen, Unfälle, Schäden, erhebliche Verzögerungen, Abweichungen oder sonstige relevante Ereignisse unverzüglich über die vorgesehenen Kanäle zu melden. Eine Weitergabe des Auftrags an nicht von x25pronto freigegebene Dritte ist ohne ausdrückliche Zustimmung nicht zulässig.
11. Auftragsdaten, Vertraulichkeit und digitale Dokumentation
Für eine konkrete Fahrt erhalten eingesetzte Kurierpartner die zur Durchführung erforderlichen Auftrags-, Kontakt-, Routen-, Termin- und Sendungsinformationen. Diese Angaben dürfen ausschliesslich für die Durchführung und Abwicklung des betreffenden Auftrags verwendet und nicht für eigene Werbung, private Kontaktaufnahme oder andere fremde Zwecke genutzt werden.
Systemseitig protokollierte Auftragsstatus, Zeitstempel, Portalhandlungen, Bestätigungen, Nachrichten, Zahlungsstatus, Rechnungsdaten sowie hochgeladene Abhol- und Zustellnachweise einschliesslich Fotos können im Rahmen der Vertragsabwicklung, Qualitätssicherung, Missbrauchsprüfung, Reklamationsklärung, Abrechnung und Rechtsdurchsetzung als Dokumentation herangezogen werden. Zwingende gesetzliche Beweisregeln und das Recht der Parteien, Gegenbeweise zu erbringen, bleiben unberührt.
12. Partnerkonditionen, Fahrtabschluss, Reklamation und Auszahlung
Partnerkonditionen, Nachweise, Reklamationsstatus und Abrechnungsdaten werden zur Zuweisung und Auszahlung verarbeitet. Individuell in der Datenbank oder im Fahrerportal hinterlegte Konditionen gehen den Standardwerten vor. Sofern keine abweichende individuelle Kondition gespeichert ist, beträgt der Standard-Partneranteil … % des bei der Zuweisung gespeicherten Transportpreises; der verbleibende Standardanteil von … % entfällt auf x25pronto für Vermittlung, Plattform, Organisation, Administration und Abwicklung. Bei MWST-pflichtigen Partnern wird die Partner-MWST nach den hinterlegten Daten in der Abrechnung berücksichtigt.
Nach ordnungsgemässem Fahrtabschluss werden die vorgesehenen Nachweise protokolliert. Die vertragliche Reklamationsfrist der Kundschaft beträgt standardmässig … Tage ab Leistungsabschluss gemäss aktuell gültiger Datenbank-Kondition; zwingende gesetzliche Rechte werden dadurch nicht verkürzt. Bei einer Reklamation, fehlenden Nachweisen, ungeklärten Abweichungen oder sonstigen offenen prüfungsrelevanten Umständen kann die Partnerauszahlung bis zur dokumentierten Klärung zurückgestellt werden. Standardmässig ist die Partnerauszahlung frühestens … Tage nach Fahrtabschluss freigabefähig, sofern die Reklamationsfrist abgelaufen, die erforderlichen Nachweise vollständig und keine offene Beanstandung vorhanden sind.
13. Übergabe, Empfangsberechtigung und Nachweise
Die Sendung wird an die vereinbarte Empfängerin oder den vereinbarten Empfänger beziehungsweise an eine am Ziel vernünftigerweise empfangsberechtigte Person übergeben, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die Kundschaft sorgt für erreichbare Kontaktpersonen und geeignete Übergabemöglichkeiten. Erfolgloser Zustellversuch, Rücktransport oder zusätzliche Wartezeit kann Mehrkosten verursachen. Abhol- und Zustellnachweise, Fotos und sonstige dokumentierte Übergabeinformationen können zur Vertragsabwicklung und Reklamationsklärung gespeichert werden.
14. Termine, Verkehr, höhere Gewalt und technische Dienste
x25pronto plant bestätigte Aufträge mit angemessener kaufmännischer Sorgfalt. Verkehr, Wetter, Sperrungen, behördliche Massnahmen, Pannen, Unfälle, Strom- oder Netzausfälle, Cyberangriffe, Störungen bei Zahlungs-, Karten-, Routing-, Karten-, E-Mail-, Push-, Mobilfunk- oder Hostingdiensten, unrichtige Kundendaten oder andere nicht beherrschbare Ereignisse können zu Verzögerungen oder zeitweisen Funktionsausfällen führen. Soweit möglich wird eine sachgerechte Lösung abgestimmt.
Website, App, Fahrerportal, E-Mail, Push, Karten, Routing, AI Bot, Zahlungsdienste und weitere technische Komponenten können zeitweise nicht verfügbar sein. Für Dienste unabhängiger Drittanbieter kann x25pronto keine ununterbrochene Verfügbarkeit oder fehlerfreie Übermittlung garantieren. Eine technische Anzeige, versendete E-Mail oder Push-Mitteilung ersetzt nicht den im x25pronto-System dokumentierten verbindlichen Auftragsstatus.
15. Änderungen, Rücktritt und Anrechnung
Änderungen nach Bestätigung bedürfen der erneuten Prüfung. Ein kundenseitiger Rücktritt von einer verbindlich bestätigten und bezahlten Buchung ist ausschliesslich schriftlich per E-Mail an info@x25pronto.ch mitzuteilen. Die Mitteilung muss die zugehörige Bestellnummer beziehungsweise Buchungsnummer im Format X25-YYYYMMDD-##### sowie den Rücktrittsgrund enthalten. Für die freiwillige Anrechnung muss die Rücktritts-E-Mail vor der vereinbarten Abholzeit eingehen und die Transportleistung darf noch nicht begonnen haben.
Bei einem solchen kundenseitigen Rücktritt wird der bereits fakturierte Bruttotransportpreis nicht ausbezahlt oder auf das Zahlungsmittel zurückerstattet. Stattdessen kann er einmalig auf die nächste geeignete Fahrt desselben Kunden beziehungsweise desselben Kundenkontos angerechnet werden, sofern diese Ersatzfahrt innerhalb von vier Wochen ab Eingang der Rücktritts-E-Mail verbindlich gebucht und durchgeführt wird. Ein Mehrpreis der Ersatzfahrt ist zusätzlich geschuldet; ist die Ersatzfahrt günstiger, verfällt ein verbleibender Restbetrag mit Durchführung der Ersatzfahrt. Wird innerhalb der vier Wochen keine Ersatzfahrt genutzt, verfällt die Anrechnung ersatzlos und der bereits vereinnahmte Betrag verbleibt als vereinbarte Stornoentschädigung bei Management Consulting Mayr / x25pronto.
Nach Beginn der Transportleistung oder bei einer erst nach der vereinbarten Abholzeit eingehenden Rücktrittserklärung besteht kein Anspruch auf diese Anrechnung. Unberührt bleiben zwingende gesetzliche Ansprüche sowie Fälle, in denen x25pronto eine verbindlich bestätigte Leistung selbst nicht erbringen kann und eine Rückabwicklung gesetzlich oder vertraglich geschuldet ist.
16. Haftung und Verantwortungsabgrenzung
Management Consulting Mayr / x25pronto haftet nach den zwingenden gesetzlichen Bestimmungen. Eine Haftung für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit sowie sonstige zwingende Haftung wird nicht ausgeschlossen. Für bestätigte Frachtaufträge bleiben insbesondere die zwingend anwendbaren Bestimmungen des Schweizer Frachtrechts vorbehalten. Soweit x25pronto einen anderen Frachtführer beziehungsweise Kurierpartner mit der Durchführung beauftragt und nach zwingendem Recht gegenüber der Kundschaft einzustehen hat, bleiben Rückgriffsansprüche gegen den tatsächlich verantwortlichen Partner ausdrücklich vorbehalten.
Soweit gesetzlich zulässig, haftet x25pronto nicht für Schäden, die überwiegend auf falschen, unvollständigen oder verspäteten Angaben der Kundschaft oder des Empfängers, ungeeigneter Verpackung, nicht deklarierten Eigenschaften oder Sonderrisiken, unzulässigem Sendungsinhalt, fehlender Zugänglichkeit, nicht erreichbaren Kontaktpersonen, Anweisungen der Kundschaft oder Umständen beruhen, die auch bei der Sorgfalt eines ordentlichen Frachtführers nicht abgewendet werden konnten. Soweit gesetzlich zulässig, wird die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen beziehungsweise auf den nach zwingendem Recht geschuldeten Umfang begrenzt.
Für allgemeine Websiteinformationen, unverbindliche Richtpreise, technische Planungswerte, AI-Bot-Antworten und Inhalte externer Dienste wird keine über zwingendes Recht hinausgehende Garantie übernommen. Eine Anerkennung von Haftung oder eines Schadens erfolgt nicht allein durch die Entgegennahme einer Reklamation, das Vorliegen eines Fotos, einen Portalstatus oder eine technische Systemmeldung.
17. Versicherungen und eigener Versicherungsschutz der Kurierpartner
Management Consulting Mayr / x25pronto kann für die eigene Tätigkeit Frachtführer- und Betriebshaftpflichtversicherungen unterhalten. Aussagen zum Versicherungsschutz beziehen sich ausschliesslich auf den jeweils tatsächlich bestehenden Deckungsumfang, die Versicherungsbedingungen, Ausschlüsse, Limiten und den konkreten versicherten Sachverhalt. Sie stellen keine Zusage dar, dass jeder denkbare Schaden oder jedes Sonderrisiko gedeckt ist.
Der Versicherungsschutz von Management Consulting Mayr / x25pronto ersetzt nicht die eigenständige Versicherungs- und Risikovorsorge des selbstständigen Kurierpartners. Jeder Kurierpartner ist verpflichtet, vor Annahme eines Auftrags selbst zu prüfen und sicherzustellen, dass sein eigener betrieblicher, motorfahrzeugbezogener und – soweit für die Tätigkeit erforderlich – frachtführer-/transportbezogener Versicherungsschutz für den konkreten Auftrag ausreichend ist. Die Fahrerportalgebühr oder die Freischaltung als Partner verschafft dem Kurierpartner keinen eigenen Versicherungsvertrag und keine allgemeine Mitversicherung seiner unternehmerischen Risiken über x25pronto.
18. Kontoaktivierung, Sicherheit, Sperrung und Archivierung
Bei Registrierung ist die vorgesehene Zustimmung zu AGB und Datenschutz erforderlich. Ein neu angelegtes Konto kann bis zur erfolgreichen E-Mail-Verifizierung beziehungsweise Aktivierung inaktiv bleiben. Aktivierungs- und Sicherheitslinks können einmalig, zeitlich begrenzt und technisch widerrufbar ausgestaltet sein. Die Registrierung allein begründet keinen Anspruch auf Freischaltung bestimmter Funktionen oder Leistungen.
x25pronto kann Konten und Portalzugänge, soweit sachlich gerechtfertigt und gesetzlich zulässig, vorübergehend sperren, einschränken oder archivieren, insbesondere bei Sicherheitsrisiken, Missbrauchsverdacht, falschen oder nicht mehr aktuellen Angaben, fehlenden erforderlichen Nachweisen, Vertragsverletzungen, Manipulationsversuchen, unzulässiger Kommunikation oder beendetem Vertragsverhältnis. Gesetzliche Aufbewahrungs-, Abrechnungs- und Nachweispflichten bleiben von einer Kontosperrung oder Löschung unberührt.
19. Datenschutz und elektronische Kommunikation
Personendaten werden nach der Datenschutzerklärung bearbeitet. Vertrags-, buchungs-, konto-, zahlungs-, sicherheits- und portalbezogene Mitteilungen dürfen elektronisch an die hinterlegten Kontaktdaten gesendet oder im Konto beziehungsweise Fahrerportal bereitgestellt werden. Für Kontoaktivierung, E-Mail-Verifizierung, Passwort- und Sicherheitsprozesse können Bestätigungslinks und einmalige beziehungsweise zeitlich begrenzte Token eingesetzt werden.
Kontoaktivierung oder E-Mail-Verifizierung ist nicht automatisch eine Einwilligung in einwilligungsabhängige Werbung. Soweit für darüber hinausgehende Marketing- oder Promo-Kommunikation eine Einwilligung oder Bestätigung erforderlich ist, erfolgt diese Kommunikation nur über den jeweils zulässigen Versandpfad. Eine Abmeldung oder ein Widerruf wirkt für zukünftige einwilligungsabhängige Kommunikation; notwendige Vertrags-, Konto-, Sicherheits-, Buchungs- und Auftragsmitteilungen bleiben davon getrennt.
Die Übermittlung von E-Mail, Push und sonstigen elektronischen Nachrichten hängt teilweise von unabhängigen Netzen und Providern ab. Ein Versandzeitpunkt im x25pronto-System garantiert daher keinen bestimmten Empfangszeitpunkt beim Empfänger. Für verbindliche Auftragszuweisungen und Portalstatus ist der im x25pronto-System dokumentierte Status massgebend.
20. Empfehlungsprogramm
Das Empfehlungsprogramm steht nur über die dafür vorgesehene Portal-Funktion und im jeweils freigegebenen Umfang zur Verfügung. Empfehlungen können sich auf Privatpersonen oder Unternehmen beziehen; die Empfänger-E-Mail ist für die technische Zuordnung erforderlich. Empfehlende müssen die im Portal angezeigte Programmregel bestätigen und dürfen keine fremden Adresslisten, massenhaften Kontaktdaten, offensichtlich unzulässigen Daten oder Daten zu missbräuchlichen Zwecken einreichen.
Eine Empfehlung wird nur berücksichtigt, wenn sie systemseitig eindeutig erfasst und den im Portal für die konkrete Empfehlung ausgewiesenen Voraussetzungen entsprechend qualifiziert wurde. Ein Anspruch auf Prämie entsteht erst, wenn sämtliche für die Empfehlung vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt, der relevante Status erreicht und die Prämie systemseitig freigegeben ist. Kein Prämienanspruch besteht insbesondere bei Eigenempfehlungen, künstlich erzeugten oder mehrfach angelegten Konten, Manipulation, Umgehung technischer Regeln, Dubletten, missbräuchlicher Mehrfachzuordnung, ungültigen Kontaktdaten oder sonstigem Programm-Missbrauch.
Bei konkurrierenden oder mehrfachen Empfehlungen ist die nach den Systemdaten zulässige und eindeutig zuordenbare Empfehlung massgebend. Im Portal angezeigte Prämien-, Prozent- oder Programmkonditionen können für zukünftige Empfehlungen angepasst oder das Programm für die Zukunft beendet werden; bereits endgültig entstandene und freigegebene Ansprüche bleiben vorbehalten.
21. Empfehlungen an Empfänger und Aktivierung
Eine über das Portal ausgelöste Empfehlung kann zu einer Einladungs- oder Aktivierungsnachricht an die angegebene Empfängeradresse führen. Bei einem neuen Nutzer kann zunächst ein inaktives Konto beziehungsweise ein Aktivierungsvorgang angelegt werden; eine vollständige Aktivierung erfolgt erst nach erfolgreicher Bestätigung des vorgesehenen Aktivierungslinks. Bei einem bereits bestehenden Konto kann stattdessen der bestehende Login- beziehungsweise Kontopfad verwendet werden. Die Aktivierung einer empfohlenen Person begründet für sich allein keine Marketing-Einwilligung und keinen automatischen Prämienanspruch.
x25pronto kann Einladungen, Empfehlungen oder Promo-Kommunikation unterdrücken, wenn ein Konto archiviert, gesperrt, als nicht kontaktierbar gekennzeichnet oder für entsprechende Kommunikation abgemeldet ist beziehungsweise wenn rechtliche oder technische Gründe gegen einen Versand sprechen.
22. Missbrauch, automatisierte Zugriffe und Schutz der Plattform
Unzulässig sind insbesondere die Umgehung von Sicherheits- oder Zugriffsbeschränkungen, unbefugte Nutzung fremder Konten, automatisierte massenhafte Registrierungen oder Empfehlungen, Manipulation von Auftrags-, Klick-, Öffnungs-, Prämien- oder Zahlungsstatus, schädliche Eingriffe in Website, App oder Fahrerportal sowie automatisiertes Auslesen oder Verwenden geschützter Portal- oder Kundendaten ausserhalb der bestimmungsgemässen Nutzung. x25pronto kann verdächtige Vorgänge technisch prüfen, blockieren und – soweit erforderlich – dokumentieren.
23. AI Bot und allgemeine Informationen
Der AI Bot, FAQ, Blog, Hilfetexte und allgemeine Websiteinformationen sind ergänzende Informationsfunktionen. Sie ersetzen keine verbindliche Auftragsbestätigung und keine individuelle rechtliche, steuerliche, versicherungsbezogene, medizinische oder sonstige fachliche Beratung. Bei Widersprüchen sind die bestätigten Auftragsdaten, individuellen Vereinbarungen, diese AGB und zwingendes Recht massgebend.
24. Fahrerportal und Kurierpartner-Konditionen
Die aktuell gültigen Standardwerte für Fahrerportal und Kurierpartner werden aus den hinterlegten Konditionen geladen. Individuell für einen Partner vereinbarte und im Fahrerportal ausgewiesene Konditionen gehen den Standardwerten vor.
Die Jahresgebühr für das Fahrerportal beträgt aktuell netto Wird aus der Datenbank geladen …. Hinzu kommen … % Steuer / MWST beziehungsweise …; der aktuell hinterlegte Bruttobetrag beträgt …. Der Standard-Partneranteil je ausgeführter Fahrt beträgt … % des bei der Fahrtzuweisung gespeicherten Transportpreises; der verbleibende Standardanteil von x25pronto beträgt … %. Die hinterlegte Reklamationsfrist beträgt … Tage, die hinterlegte Auszahlungsfrist … Tage.
Die Fahrerportal-Gebühr verschafft den technischen Zugang für den jeweils ausgewiesenen Zeitraum. Sie ist kein Entgelt für eine garantierte Auftragsmenge und begründet keine Zusicherung von Umsatz, Auslastung, Gebietsschutz oder exklusiver Zusammenarbeit.
25. Änderungen der Bedingungen, Recht und Gerichtsstand
x25pronto kann diese Bedingungen für zukünftige Nutzungen, Buchungen, Programmteilnahmen oder Vertragsverlängerungen anpassen, soweit dies sachlich erforderlich und rechtlich zulässig ist. Bereits verbindlich abgeschlossene Transportaufträge werden durch spätere Änderungen nicht rückwirkend verschlechtert, sofern nicht zwingendes Recht oder eine wirksame individuelle Vereinbarung etwas anderes bestimmt.
Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Wil SG. Zwingende Gerichtsstände und zwingende Rechte von Konsumentinnen und Konsumenten bleiben vorbehalten. Sollte eine einzelne Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen im gesetzlich zulässigen Umfang unberührt; an die Stelle der unwirksamen Regel tritt die gesetzliche Regelung.